Köln: 03.–05.09.2024 #kindundjugend

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Fragen und Antworten rund um das Thema Corona und das Durchführen einer Messe

Besucher FAQs: Fragen und Antworten

1. Regelungen im Gesamtgelände zu Technik, Hygiene und Sicherheit

Welche Lüftungstechnologie verwendet die Koelnmesse in den Hallen?

Alle Messehallen der Koelnmesse sind mit modernen Lüftungsanlagen ausgestattet. Die Zuluft wird dabei frisch von außen in einem von der Abluft getrennten Kanalsystem zugeführt. Die verbrauchte Abluft wird hiervon getrennt nach außen abgeführt, sodass sich Aerosole über unsere Lüftungsanlagen nicht verbreiten können.

Ist im Gelände überall kontaktloses Bezahlen möglich?

An allen Kassen und Shops kann kontaktlos bezahlt werden. Auch in allen stationären Gastronomiebereichen der Koelnmesse ist kontaktloses Zahlen mit den entsprechenden Karten möglich.

Kann man auf dem Messegelände Masken und Desinfektionsmittel kaufen? Wenn ja, wo?

Der Zutritt zum Messegelände ist nur mit Mund-Nasen-Schutz zulässig. An den Eingangsbereichen wird Besuchern und Ausstellern durch unsere Hostessen jeweils ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, falls kein eigener vorhanden sein sollte.

Weitere Bedarfe können in unseren Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel).

Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich am Messestand hiermit von sich aus auszurüsten.

Kontrolle der Abstände auf dem Messestand: Wird der Stand bei Nichteinhaltung geschlossen?

Messeveranstaltungen in Zeiten von Corona unterliegen der Coronaschutzverordnung. Hiernach ist sicher zu stellen, dass die Mindestabstände im Gelände und auf den Ausstellungsständen eingehalten werden können. Die Verpflichtung der Einhaltung obliegt im Messegelände dem Veranstalter und am Messestand auch dem Standbetreiber. Es sind ggf. behördliche Kontrollen möglich.

Im Falle einer Überfüllung von Messeständen wird die Koelnmesse den jeweiligen Standbetreiber bitten, die Personenanzahl auf dem Messestand entsprechend zu limitieren bzw. zu regeln. Bei Nicht-Einhaltung trotz Beratung und Aufforderung sind weitergehende Maßnahmen bis zu einer Schließung des Messestandes gegebenenfalls erforderlich.

Benötigt jede Person einen personalisierten Ausweis?

Ja, alle Aussteller, Besucher, Dienstleister, Koelnmesse-Mitarbeiter und sonstige Partner erhalten im Rahmen des Registrierungsprozesses ein personalisiertes Ticket bzw. Zutrittsausweis.

Grundsätzlich ist ergänzend schon jetzt jede Person verpflichtet, ein Dokument zum Nachweis seiner Person (z.B. Personalausweis, Reisepass) bei sich zu tragen. Hierüber kann bei Bedarf ein Abgleich zwischen dem personalisierten Ticket und der Person erfolgen.

Sind Sichtvisiere statt Masken erlaubt?

Die Coronaschutzverordnung sieht auf Messen eine generelle Tragepflicht von Mund-Nasen-Schutz vor. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen abgenommen werden (z. B. am Messestand oder in der Gastronomie oder im Freien, soweit Mindestabstände eingehalten werden).

Voll- oder Teilgesichtsschilder sind nach aktueller medizinischer Bewertung kein Ersatz für Mund-Nasen-Schutz, da Aerosole nur bedingt zurückgehalten werden. Sichtvisiere sind daher nur in geprüften Einzelfällen zulässig (z. B. bei nachweislich gesundheitlichen Problemen des Trägers bei Mund-Nasen-Schutz oder bei Produktpräsentationen, die dauerhaft ein regelmäßiges Abnehmen und Anlegen des Mund-Nasen-Schutzes erfordern).

Gibt es ein medizinisches Team, das sich bei Bedarf um eine Person kümmern kann, die Symptome aufweist?

Eine qualifizierte medizinische Betreuung auch zur Durchführung eines Corona-(Schnell)tests steht vor Ort während der Messelaufzeit zur Verfügung.

Was passiert, wenn eine Person während der Messelaufzeit (inkl. Auf- und Abbau) Symptome aufweist?

Für den Fall des Auftretens von Krankheitssymptomen oder auch eines bestätigten Coronafalles hat die Koelnmesse ein Ablaufszenario definiert.

Wesentlicher Bestandteil ist dabei die Vorstellung bei dem qualifizierten medizinischen Dienst im Messegelände und bei Erfordernis die Durchführung eines Corona-(Schnell)tests. Im Falle einer positiven Bestätigung greifen die dann vorgesehenen Maßnahmen zur Nachverfolgung.

Grundsätzlich sei ergänzend darauf hingewiesen, dass ein Betreten des Messegeländes mit relevanten Krankeitssymptomen (insbesondere Erkältungssymptomen, Durchfallerkrankungen, Geschmackslosigkeit) nicht gestattet ist.

2. Einreise, Corona-Testungen

Kann man sich vor Ort einem Covid-19 Test unterziehen?

Die Koelnmesse plant die Einrichtung einer Testmöglichkeit mit Corona-(Schnell)tests vor Ort für den Fall eines Auftretens von Erkrankungen oder Verdachtsfällen auf dem Gelände. Weiterhin ist geplant, zusätzlich Corona-Schnelltests, ggf. ergänzend PCR-Tests - als Serviceleistung anzubieten, wenn beispielsweise nach dem Messebesuch ein Rückflug ins Heimatland stattfindet. Die angebotenen Tests werden kostenpflichtig sein.

Nimmt die Koelnmesse vor Zutritt auf das Gelände Temperaturmessungen vor? (Stand: März 2021)

Unser Konzept #B-SAFE4business ist in enger Abstimmung mit den Behörden entstanden und wird stets auf die aktuelle Gesetzeslage und die geltenden Vorgaben überprüft und angepasst.

Die Koelnmesse wird zu ihren Veranstaltungen auf dem Kölner Messegelände alle Vorsichtsmaßnahmen berücksichtigen, die seitens der zuständigen Gesundheitsbehörden in Übereinstimmung mit der Corona-Schutzverordnung als relevant bewertet werden. Dazu gehören auch ggfls. Kontrolle der Körpertemperatur sowie ggfls. des Impfausweises oder aktueller Testergebnisse. Die Notwendigkeit dieser Maßnahmen wird bis zur Veranstaltung permanent geprüft und entsprechend vorbereitet.

Die Corona-Schutzverordnung wird in jedem Fall strikt eingehalten. Sie gibt für den Messebetrieb vor, dass Personen mit COVID-19-Symptomen wie Husten, Schnupfen, Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns, Fieber etc. keinen Zutritt auf das Messegelände bekommen. In Abstimmung mit dem Kölner Gesundheitsamt weist die Koelnmesse darauf bereits bei der Ticketbestellung und auch auf dem gesamten Gelände hin. Darüber hinaus haben wir Service- und Ordnungsdienstpersonal im Einsatz, welches im laufenden Betrieb auf Erkältungssymptome bei Personen achtet. Sollten Messeteilnehmer Symptome während des Aufenthalts zeigen, werden sie unmittelbar medizinisch betreut.

Unser Konzept #B-SAFE4business beinhaltet ein umfangreiches Reinigungs- und Hygienekonzept: von personalisierten Tickets und kontaktlosen Personenkontrollen an den Eingängen bis hin zu speziell geschultem Standpersonal, um auch am eigenen Stand problemlos alle Hygienevorschriften einzuhalten. Hinzu kommt unsere Smartphone-App eGuard, die dabei hilft, Besucherinnen und Besucher optimal zu führen, sodass keine Ansammlungen entstehen und Abstandsregeln problemlos eingehalten werden können.

Die Koelnmesse plant die Möglichkeit von Schnelltests auf dem Messegelände. Wer wird getestet und wer übernimmt die Kosten?

Die Koelnmesse plant die Einrichtung einer Testmöglichkeit mit Corona-(Schnell)tests vor Ort für den Fall eines Auftretens von Erkrankungen oder Verdachtsfällen auf dem Gelände. Weiterhin ist geplant, zusätzlich Corona-Schnelltest, ggf. ergänzend PCR-Tests - als Serviceleistung anzubieten, wenn beispielsweise nach dem Messebesuch ein Rückflug ins Heimatland stattfindet. Die angeboten Tests werden kostenpflichtig sein.

Muss zukünftig ein Impfpass oder ein offizieller negativer Corona-Test vorgelegt werden?

Ob ein Impfausweis oder ein negativer Corona-Test zukünftig verpflichtend sein wird, um Zutritt auf das Messegelände zu erhalten, prüfen wir laufend. Selbstverständlich richten wir uns jederzeit nach den dann geltenden Vorgaben seitens des Bunds und des Landes NRW bzw. der Stadt Köln.

Gibt es die Corona-Schutzverordnung auch auf engl. zur Weiterleitung an ausl. Kunden?

Leider liegt die Corona-Schutzverordnung NRW nur auf Deutsch vor.

3.1 Messestände - Standbau/Aufplanung

Dürfen Besprechungsräume auf Ausstellerständen eingerichtet werden und wenn ja, welche Auflagen gibt es?

Besprechungsräume dürfen eingerichtet werden.

Bei den Sitzgelegenheiten ist darauf zu achten, dass entweder die allgemeingültigen Abstandsregelungen (1,5m) beim Sitzen oder zu unterschiedlichen Sitzgruppen eingehalten werden. Alternativ können Abschirmungen (z.B. Sichtschutzscheiben auf Tischen oder Abschirmungen zwischen Tischen) eingesetzt werden, falls die Abstände reduziert werden sollen (Abmaße: über Kopfhöhe beim Sitzen oder Stehen bei Stehtischen).

Die Besprechungsräume dürfen nach oben nicht geschlossen sein, falls diese auch seitlich geschlossen sind, um eine ausreichende Belüftung sicher zu stellen.

3.2 Messestände - Abstandsregelungen/Personenzahlen am Stand

Wie viele Personen sind auf einem Stand pro Quadratmeter erlaubt?

Die erlaubte Personenanzahl richtet sich nach der Standgröße und der individuellen Einrichtung des Messestandes. Eine pauschale Aussage ist daher nicht ohne Weiteres möglich und im Wesentlichen abhängig von der frei zugänglichen Standfläche (Blick von oben auf den Stand) und die Anzahl der verfügbaren Sitzgelegenheiten bei ergänzenden Sitz-/Besprechungsplätzen.

Für die Bemessung der maximalen Personanzahl kann im ersten Ansatz überschlägig von 1 Person pro 4qm frei zugänglicher Fläche ausgegangen werden. Hinzukommen ggf. vorhandene Sitzplätze (z.B. an Besprechungstischen). Dieser pauschale Ansatz kann jedoch durch ergänzende Maßnahmen (z.B. Abschirmungen zwischen Sitzplätzen) im Einzelfall höher sein.

Bitte beachten Sie, dass dabei durch geeignete Maßnahmen die maximale Anzahl der Personen auf dem Stand zu regeln ist.

Welche Mindestabstände müssen auf einem Stand eingehalten werden?

Für Personen auf dem Messestand gelten die üblichen Mindestabstandsregelungen. Hiernach ist sicher zu stellen, dass ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen Personen eingehalten werden kann.

Durch ergänzende Maßnahmen (z.B. Einsatz von Abschirmungen wie Plexiglasscheiben an Sitzplätzen in ausreichender Höhe/Breite) können die Abstände unterschritten werden.

3.3 Messestände - Registrierung/Rückverfolgbarkeit

Ist eine Erfassung der Besucher am Stand notwendig?

Eine Erfassung der Standbesucher ist gesetzlich erforderlich. Der Aussteller ist selbst für die Rückverfolgbarkeit der Personen auf seinem Stand verantwortlich. Die Koelnmesse unterstützt ihn dabei mit einem aktiven System zum Corona-Tracing innerhalb der Messe App.

Wie läuft die Registrierung am Stand?

Über die Messe-App wird Ihnen als Aussteller unterstützend eine Funktion "Corona Scan" zur Erfassung der Besucher am Stand zur Verfügung gestellt. Über diese App ist sowohl der Zutritt als auch das Verlassen des Messestandes zu registrieren.

3.4 Messestände - Hygiene, Desinfektion, Reinigung

Dürfen weiterhin Visitenkarten ausgetauscht werden?

Gegen den Austausch von Visitenkarten ist nichts einzuwenden, da nur zwei verschiedene Personen betroffen sind. Dies gilt, solange das Standpersonal die regelmäßige Handhygiene berücksichtigt (z. B. regelmäßiges Händewaschen) und am Messestand den Besuchern Desinfektionsmöglichkeiten angeboten werden.

Müssen die ganze Zeit Masken auf dem Stand getragen werden?

Zum Schutz aller Messeteilnehmer gilt auf den Messen für alle Personen eine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht. Der Mund-Nasen-Schutz kann an Sitzplätzen (z. B. an Messeständen oder in der Gastronomie) oder im Außengelände abgenommen werden, solange die Abstandsregelungen zu unterschiedlichen und nicht zusammengehörenden Personen(gruppen) eingehalten werden.

An den Eingangsbereichen werden Besuchern und Ausstellern durch unsere Hostessen jeweils ein Mund-Nasen-Schutz zur Verfügung gestellt, falls keiner vorhanden sein sollte.

Weitere Bedarfe können in unseren Koelnmesse-Shops auf dem Messegelände kostenpflichtig erworben werden (ebenso wie Desinfektionsmittel). Wir empfehlen jedoch allen Ausstellern, sich am Messestand hiermit von sich aus auszurüsten.

Welche Vorgaben gibt es bei der Standgestaltung und bei Geschäftskontakten auf den Ständen?

Hinweise und Vorgaben zum Standbau und den Geschäftskontakten auf den Ständen gibt es in diesem PDF: Show Safe - Standbau - Restart Koelnmesse (.pdf)

3.5 Messestände - Catering, Speisen, Getränke

Dürfen Süßigkeiten an Besucher verteilt werden? Dürfen diese auch am Stand ausliegen? Müssen diese verpackt sein?

Es dürfen sowohl verpackte als auch unverpackte Geschmacksproben ausgegeben werden. Selbstbedienung (z. B. aus einer Schale mit mehreren Geschmacksproben) ist nicht zulässig, auch nicht bei verpackten Mustern.