Köln: 09.–11.09.2025 #kindundjugend

DE Icon Pfeil Icon Pfeil
DE Element 13300 Element 12300 EN

Presseinformationen der Aussteller

Die Presseinformationen der Aussteller stehen Ihnen hier zur Verfügung, sobald diese von den Ausstellern bereitgestellt werden.

Pressefach von myEphelia GmbH

Halle/stand
10.1 B050a
myEphelia GmbH
Ansprechpartner für die Presse:
Fr. Radünz
Getreideweg 1
13469 Berlin
Bundesrepublik Deutschland
myEphelia ist ein familiengeführtes Unternehmen, das seinen Ursprung in der Hebammenarbeit von Mitgründerin Meike hat. Gegründet als Startup in Berlin, hat sich myEphelia zu einem Herzensprojekt entwickelt, das von zwei Schwägerinnen geführt wird. Hebamme Meike hat ist seit vielen Jahren Hebamme und hat ihr umfassendes Wissen und ihre Erfahrung in die Entwicklung dieses Produkts gesteckt. Bei myEphelia steht das Wohl von Mutter und Kind an erster Stelle, was sich in allen Produkten widerspiegelt. Das Unternehmen hat sich auf den Versand- und Großhandel rund um Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach spezialisiert. Besonders im Fokus stehen dabei Babyartikel, Pflegeprodukte und Modeartikel für die Schwangerschaft und Stillzeit. myEphelia legt großen Wert auf Qualität und Kundenzufriedenheit. Mit einem breiten Sortiment, das von biozertfizierten Kräutertees bis hin zu einem innovativen Still-BH reicht, unterstützt das Unternehmen werdende und frischgebackene Mütter in jeder Phase. Seit 2021 setzen wir uns dafür ein, natürliche und wohltuende Produkte zu entwickeln, die das Wohlbefinden unserer Kund:innen fördern. Unsere Produkte werden sorgfältig aus ausgewählten Materialien hergestellt und stehen für höchste Qualität und Langlebigkeit.
Die Online-Pressefächer sind ein gemeinsamer Service der Koelnmesse GmbH und der NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilungen sind die jeweils herausgebenden Unternehmen. Diese stellen Koelnmesse GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Online-Pressefächer entstehen. Diese Freistellung gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. Sie besteht auch dann fort, wenn die betroffene Pressemitteilung bereits aus den Online-Pressefächern herausgenommen wurde.