Zutritt nur für Fachbesucher, die eine Produktions-,
Handels- oder Dienstleistungstätigkeit im Bereich
Kinderausstattung (Hartwaren, Spielwaren, Bekleidung) ausüben.
Im Einzelnen:
- Baby-Fachmärkte
- Baby- und Kleinkindfacheinzelhandel
- Spielzeugfacheinzelhandel
- Kauf-/Warenhäuser
- Filialisten
- Versender
- Großhandel
- Möbelhäuser/Möbelfachgeschäfte
- Verbrauchermärkte
- Drogeriemärkte
- Handelsvertretungen
- Einkaufsverbände
- Importeure
- Industrie
- Einkäufer Kindertagesstätten/Kindergärten
Die Fachbesucher-Legitimation muss beim Eintritt nachgewiesen werden können.